An unserer Schule werden zur Zeit die Luftfilter installiert. Diese sollen neben regelmäßigem Lüften und Händewaschen zu den Hygienemaßnahmen beitragen. Der Einsatz befreit allerdings nicht von der Testpflicht in der Schule oder dem Tragen von medizinischen Masken im Unterricht.
Vom 4. bis 17. Oktober stehen die Herbstferien vor der Tür. Danach wird es zwei wichtige Änderungen geben.
Die erste Änderung betrifft die Präsenzpflicht, die während der Pandemie aufgehoben war. Ab dem 18. Oktober, am ersten Schultag nach den Ferien, wird die Präsenzpflicht wieder eingeführt. Das heißt, alle Schüler:innen müssen den Präsenzunterricht und die Präsenzangebote der Schule besuchen. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn Schüler:innen oder ihre im Haushalt lebenden Angehörigen besonderen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind. In diesem Fall können sie weiterhin zu Hause bleiben. Voraussetzung hierfür ist wie bisher ein ärztliches Attest.
Die zweite Änderung nach den Herbstferien betrifft die sogenannte Kohortentrennung, also die Trennung der Schüler:innen nach Jahrgangsstufen. Wegen der verbesserten Sicherheitsmaßnahmen und der geänderten Quarantäneregelungen kann nach den Herbstferien die Kohortentrennung draußen, an der frischen Luft, stufenweise aufgehoben werden. An unserer Schule werden die Kohorten ab dem 1. November auf dem Außengelände der Schule nicht mehr nach Jahrgangsstufen oder Kohorten getrennt werden.
Das gilt auch für Vertretungsfälle: Wenn aufgrund personeller Engpässe der Vertretungsunterricht nur so organisiert werden kann, dass eine Schulklasse oder eine Gruppe aus einer Schulklasse mit einer anderen Schulklasse zusammen unterrichtet werden muss, dann ist das zu Vertretungszwecken künftig auch dann zulässig, wenn die beiden Schülergruppen aus unterschiedlichen Kohorten kommen. Die Pflicht zur Trennung der Kohorten bei den regulären Unterrichts- und Kursangeboten sowie Arbeitsgemeinschaften bleibt hingegen weiterhin in Kraft.