Liebe Eltern!
Diese Informationen haben Sie in bereits per email erhalten. Hier nochmal die Zusammenstellung.
Wie Sie sicher schon gehört haben, wird die Präsenzpflicht in der Schule weiter (vorerst bis zum 14.02.2021) ausgesetzt. Darüber hinaus muss die Anzahl der zu betreuenden Kinder in der Schule auf maximal 25 % je Klasse reduziert werden.
Sollten mehr Bedarfe als vorhandene Plätze angemeldet werden, wird ggf. eine Bestätigung des Arbeitgebers eingefordert.
Hierzu bekommen Sie in der nächsten Woche Informationen im Rahmen der LEG’s von den Klassenteams
Hier folgen die Informationen zu den Kinderkrankentagen:
Der Bundestag und der Bundesrat haben am 14. Januar 2021 und am 18. Januar 2021 den Weg frei gemacht für die Ausweitung und Verdopplung der Kinderkrankentage für berufstätige Eltern in der Corona-Krise. Mit dem Gesetz soll das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 pro Elternteil von zehn auf 20 Tage pro Kind, für Alleinerziehende von 20 auf 40 Tage pro Kind verdoppelt werden.
Voraussetzungen sind, dass
- sowohl Sie als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind,
- das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist,
- keine andere im Haushalt lebende Person das Kind beaufsichtigen kann.
Mit der neuen Regelung erhalten Sie im Jahr 2021 auch Kinderkrankengeld, wenn ihr Kind nicht krank ist, aber zu Hause betreut werden muss, weil eine Einrichtung zur Betreuung von Kindern, Schule oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderungen geschlossen ist oder eingeschränkten Zugang hat. Das heißt, Kinderkrankengeld kann auch beantragt werden, wenn Sie dem Appell der Schulbehörde folgen und ihr Kind zu Hause betreuen und es nicht das Lern- und Betreuungsangebot in der Schule wahrnimmt. Um dies gegenüber den Krankenkassen belegen zu können, erhalten Sie von den KlassenlehrerInnen nachträglich eine Bescheinigung, dass Ihr Kind nicht in der Schule betreut wurde.
Informationsblatt über den Umgang mit Krankheits- bzw. Erkältungssymptomen bei Kindern finden Sie unter diesem Beitrag.
D.h. Ihr Kind darf nur kommen, wenn es gesund ist oder einen einfachen Schnupfen hat.
Bei allen anderen Symptomen muss Ihr Kind zu Hause bleiben und darf erst wieder in die Schule kommen, wenn es 48 Stunden symptomfrei ist.
Wir wünschen Ihnen eine möglichst entspannte Zeit mit Ihren Kindern!